Stiftung & Steuern
Stiftungen & Steuerabzugsfähigkeit
Sobald sich Bürger für das Gemeinwohl engagieren, beteiligt sich der Staat an diesem Engagement. Vor allem durch Steuererleichterungen erkennt er das Engagement seiner Bürger an. Der Wert einer Zuwendung kann bei der Steuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Das Engagement beginnt, wo Privates der Öffentlichkeit zugänglich wird – etwa in einer gemeinnützigen Stiftung. Der Stiftungsgründer legt hierzu die Stiftungsziele fest. Diese können beispielsweise durch Kunstvermittlung, Künstlerförderung und einen hiermit in Einklang stehendem Sammlungsaufbau definiert werden. Die Geschicke der Stiftung werden von einem Vorstand geleitet, den der Stifter einsetzt.
Soweit sich ein Kunstsammler dafür entscheidet, die Öffentlichkeit an seiner Sammlung Anteil haben zu lassen und den definierten Stiftungszweck zu erfüllen, kann sich die Leidenschaft für Kunst steuermindernd auswirken.
Ihr Spezialist in Stiftungsberatung
Stiftungen sind auf die Förderung eines bestimmten Zwecks ausgerichtet. Der Stiftungszweck wird in der Satzung festgeschrieben. Gewöhnlich konzentriert sich der Stiftungszweck auf die Bereiche Soziales, Bildung und Erziehung, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Religion, Umwelt und Völkerverständigung.
Die Vorteile einer Stiftungsgründung für die Stifterin bzw. den Stifter sind vielfältiger Art. Zunächst sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen. Hier bietet der Gesetzgeber hinsichtlich der Einkommensteuer u.a. den erweiterten Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Mio. EUR bei Stiftungsgründung oder Zustiftungen. Bei der Kunststiftung handelt es sich um eine so genannte gemeinnützige Stiftung im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO).
Die gemeinnützige Stiftung unterliegt im Grundsatz denselben steuerlichen Regelungen wie andere gemeinnützige Körperschaften. Trotz dessen gelten hier für gemeinnützige Stiftungen einige Besonderheiten.
Aufgrund umfangreicher Erfahrungen im Stiftungs- und Steuerrecht sind uns die steuerrechtlichen Besonderheiten von Stiftungen bestens bekannt. Insbesondere sind wir Ihnen bei Fragen bezüglich einer Stiftungsgründung gerne behilflich. Sobald die Stiftung zum Leben erweckt ist, stehen wir Ihnen jederzeit auch in allen Fragen rund um die laufende Steuerberatung und Buchhaltung zur Seite. Dabei gehen wir nicht nur auf alle Fragestellung auf Seiten der Stiftung ein, sondern beantworten auch alle aufkommenden steuerrechtlichen Fragen auf Seiten des Stifters.
Gemeinnützige Stiftungen genießen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Gleiches gilt für den Stifter einer gemeinnützigen Stiftung. Der Stifter kann z.B. Spenden von bis zu 20% des Gesamtbetrags seiner Einkünfte als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Darüber hinaus kann er bis zu einer Million Euro steuerbegünstigt in das Stiftungsvermögen geben – bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag regelmäßig auf 2 Mio. Euro.
Ausgehend von einem Spitzensteuersatz von knapp 50 % können Ehegatten bei einer Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung somit alle zehn Jahre bis zu einer Million Euro Steuern sparen. Darüber hinaus gewährleistet der jährliche Spendenabzug von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte einen weiteren erheblichen Steuervorteil. Sofern der Stifter bzw. Spender über jährliche Einkünfte in Höhe von 200.000,- Euro verfügt, kann in diesem Beispiel durch eine jährliche Spende ein Steuervorteil von 40.000,- Euro erreicht werden. Sowohl als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung als auch als Spende sind Kunstwerke ein optimales Mittel.
Für Kapitalgesellschaften gilt ähnliches: Auch das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz sehen grundsätzlich attraktive Abzugsmöglichkeiten für Spenden an Stiftungen vor, auch wenn der gesonderte Abzugsbetrag von einer Million Euro für Kapitalgesellschaften nicht gilt, so dass gerade bei Zustiftungen der Sonderausgabenabzug für natürliche Personen besonders interessant ist.
In der steuerlichen Beratung von Stiftern legen wir den Schwerpunkt auf die Optimierung des Vermögenstransfers auf die Stiftung.
Unsere Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:
- Gründungsberatung
- Beratung zu Gestaltungskonzepten
- Umfassende steuerliche Beratung
- Erstellung von Planungsrechnungen
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Erstellung des Jahresabschlusses sowie der laufenden Buchhaltung
- Bilanzpräsentation vor Stiftern, Stiftungsgremien und Banken
Steuerliche Begleitung
Bei steuerlichen Fragen rund um das Thema Stiftungsgründung, Zustiftungen sowie der steuerlichen Aktivierung Ihrer Kunstsammlung steht Ihnen Steuerberater Michael Mertens hier zur Verfügung.
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