Kunststiftung von A-Z
Was ist eine Kunststiftung?
Eine Kunststiftung ist eine Einrichtung zum Zwecke der Kunstförderung. Den konkreten Stiftungszweck legt der Stifter fest. Dieser wird in der Satzung definiert und kann beispielsweise die Künstlerförderung, die Kunstvermittlung an junge Menschen und den Sammlungsaufbau beinhalten. Jede Mittelverwendung ist im Einklang mit diesen Zielen zu gestalten. Das Stiftungsvermögen zum Gründungszeitpunkt sollte mindestens 50.000 Euro betragen. Kunstwerke, andere Sachwerte oder Immobilen können ebenso flankierend eingebracht werden. Eine genaue Regelung hierüber erfolgt im Stiftungsgeschäft, das im Gegensatz zur Satzung nicht ohne weiteres für Dritte einsehbar ist.
- Sofern Sie ein Gesprächstermin für eine kostenfreie Erstberatung für eine Stiftungsgründung auf Basis Ihrer Sammlung führen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Stiftungsvermögen & Transaktionen
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert zu erhalten. Das Barvermögen kann hierbei jedoch in werthaltige Anlagen zugunsten des Stiftungsvermögens, also beispielsweise den Ankauf von Kunstwerken oder Immobilien eingesetzt werden. Etwaige Veräußerungserlöse von Wertgegenständen aus dem Stiftungsvermögen andererseits fließen zwingend zurück in das Stiftungsvermögen.
- Über die rechtlichen Möglichkeiten berät Rechtsanwalt Michael Semder. Er stellt sicher, dass die aus der Kunstberatung entwickelte Strategie rechtssicher umgesetzt werden kann.
Stiftungszweckfinanzierung
Die Erfüllung des Stiftungszwecks darf nicht aus dem Stiftungsvermögen erfolgen. Dies ist in seinem Wert zu erhalten. Für die Stiftungszweckerfüllung dienen Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen, regelmäßige Zuwendungen oder eingeworbene Spenden. Deshalb sollte der Kapitalstock der Stiftung in Einklang mit den Erfordernissen an Mitteln zur Stiftungszweckerfüllung stehen. Alternativ ist ein regelmäßiger Mittelzufluss zu gewährleisten. Dieser kann beispielsweise vom Stifter erfolgen.
Zu Fragen der optimalen Gestaltung notwendiger Mittel, vor allem aus steuerlicher Sicht, berät Steuerberater Michael Mertens.
Spenden, Zustiftungen und Zuwendungsbescheinigungen
Ab dem Gründungszeitpunkt sind jährlich Spenden sowie Zustiftungen beispielsweise in Form von Kunstwerken an die eigene Stiftung möglich. Bei vom Finanzamt anerkannter Gemeinnützigkeit können „Spendenquittungen“ – also Zuwendungsbescheinigungen – ausgestellt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Die Maximalbeträge bei Spenden an die eigene Stiftung belaufen sich auf 20% der Einkünfte des Stifters. Zustiftungen werden bis zu einem Wert in Höhe von einer Million Euro alle zehn Jahre steuerlich angerechnet. Die Zustiftung kann über diesen Zeitraum gestreckt werden. Auf den Ehepartner ist zudem die gleiche Höhe der Zustiftung anwendbar. Ferner darf die Stiftung auch von Dritten Spenden und Zustiftungen annehmen und hierfür ebenfalls Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Für Zustiftungen in Form von Kunstwerken sind Wertgutachten anerkannter Experten wie Galerien, die den jeweiligen Künstler repräsentieren, Sachverständige, Auktionshäuser oder Kunst-Versicherer beizubringen.
Zu den steuerlichen Fragen berät Sie Steuerberater Michael Mertens. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Gründungsvoraussetzungen
Stiftungsgründer kann sowohl eine juristische Person, als auch jede geschäftsfähige natürliche Person werden. Als staatliche Aufsichtsbehörden für gemeinnützige Stiftungen agieren die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Diese schützen vor Misswirtschaft und Untreue und unterstützen die Stifter in der Erfüllung ihres Stiftungszwecks, im ersten Schritt beispielsweise durch die Anerkennung als gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung. Zuvor muss der Stiftungsgründer seinen diesbezüglichen Willen durch die Einreichung von Satzung und Stiftungsgeschäft bekunden und das festgesetzte Stiftungsvermögen bereitstellen.
Das Zusammenspiel rechtlicher und steuerlicher Themen beherrschen Rechtsanwalt Michael Semder und Steuerberater Michael Mertens im Team.
Wie läuft die Stiftungsgründung ab?
Am Anfang des Gründungsvorhabens steht die Formulierung des Stiftungsgeschäfts, welches den Willen der Gründung konkretisiert. Der Stifter dokumentiert hierin sowohl die finanzielle Höhe, als auch die Struktur seines Engagements. Das Stiftungsgeschäft ist nicht öffentlich einsehbar. Unabdingbar ist eine Satzungserstellung. Diese definiert den Stiftungszweck, regelt die Zuständigkeiten der Gremien und legt den regulativen Rahmen fest. Die Stiftungssatzung wird veröffentlicht. Die relevanten Dokumente sind dann der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt vorzulegen, die diese in ihrer Gesamtheit beurteilen und die Gemeinnützigkeit des Stiftungszwecks überprüfen. Im Falle der positiven Beurteilung ist das festgesetzte Stiftungsvermögen auf dem für die Stiftung einzurichtendem Konto bereit zu stellen. Erst dann kann die Anerkennung als gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung erfolgen.
Spiegelberger Kunstkonzepte begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten der Stiftungsgründung. Hier zahlt sich die Teamarbeit aller drei Bereiche – Kunstberatung, Rechts- und Steuerberatung – im vollen Maße aus. Bei Fragen hierzu freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Vermeidung von Fallstricken
Da die Satzung die Grundlage aller künftigen Entscheidungen darstellt und spätere Anpassungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, ist hier mit größter Sorgfalt und Präzision vorzugehen. Dies gilt in besonderem Maße auch für den Stiftungszweck.
- Für eine vorausschauende Gestaltung von Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Semder als Ansprechpartner zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Was hierin nicht definiert ist, darf auch nicht durch die Stiftung gefördert werden. Da eine Stiftung in ihrem Grundgedanken für die Ewigkeit angelegt ist, sollte die Betrachtung der Satzung auch in der vorausschauenden Perspektive künftiger Generationen erfolgen. Zudem ist eine Stiftung bereits in dieser Phase in die Regelungen des Nachlasses im Todesfall des Stifters einzubeziehen und sicherzustellen, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks gewährleistet bleibt. Gleichfalls muss das Stiftungsgeschäft sorgfältig geplant werden. Einmal zugestiftet, können gerade Sachgegenstände nur schwerlich wieder gelöst werden.
Stiftungsverwaltung von rechtsfähigen Kunststiftungen
Viele Stifter wollen ihre Zeit den Künstlern, der Kunstvermittlung sowie ihrer Sammlung widmen und die notwendige Bürokratie auslagern. Die Stiftungsverwaltung erfordert Strukturen und bedingt Formalitäten. Nach der erfolgreichen Stiftungsgründung laden wir Sie ein, diese Dienstleistung für Sie zu erbringen. So können Sie Ihre Zeit Ihrem Stiftungszweck widmen.
Bei Fragen zur Stiftungsverwaltung kontaktieren Sie uns gerne.
Stiftungsverwaltung von treuhänderischen Kunststiftungen
Wir bieten Ihnen die Treuhandfunktion sowie die einhergehenden Verwaltungstätigkeiten an. Auch für treuhänderische Stiftungen sind unsere Leistungen der Stiftungsverwaltung mit denen des Sammlungsmanagements frei kombinierbar und modular zu konfigurieren. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu einen individuellen Vorschlag.
Organisatorische Leistungen in der Stiftungsverwaltung
- Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt, Erstellung und Verwaltung von Zuwendungsbestätigungen;
- Erstellung des Jahresberichts und Vorstellung bei der Stiftungsaufsicht;
- Form- und fristgerechtes Einladungsmanagement der Stiftungsorgane (Vorstand, Beirat, Kuratorium, Stiftungsversammlung etc.);
- Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen sowie die Erstellung von Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen, Protokollen, etc.;
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erstellung der laufenden Buchführung;
- Überprüfung der Satzungskonformität vor Zuwendungen oder bei Förderanträgen;
- Erstellung von Spendenbelegen bei Sach- und Geldzuwendungen in Form von Spenden oder Zustiftungen;
- Abwicklung der Behördenkorrespondenz, insbesondere mit Finanzamt und Stiftungsaufsicht;
- Entwicklung von Fundraising-Konzepten und deren Umsetzung und Begleitung;
- Netzwerkaufbau und -pflege zu Begünstigten sowie Zustiftern.
Sprechen Sie uns gerne auf unser Leistungsspektrum an.
Stiftungszweckerfüllung von Kunststiftungen
Anders als die Leistungserbringung in der Stiftungsverwaltung handelt es sich bei der Stiftungszweckerfüllung um eine inhaltliche und somit strategische Aufgabe. Hierbei ist es also wichtig, die Ziele des Stiftungszwecks klar zu fokussieren und einen Kurs zur Erreichung dieser Ziele ins Auge zu fassen. Da davon alle Säulen des Stiftungszwecks betroffen sind, gilt es optimalerweise eine homogene Gesamtkonzeption zu entwickeln, bei der alle Einzelmaßnahmen und Projekte aufeinander einzahlen. Insbesondere der Dreiklang von Künstlerförderung und Kunstvermittlung ist hierbei sehr strukturiert mit einem Sammlungsaufbau verknüpfbar. Im Sinne einer solchen Strategie, sollten die Kooperations-Künstler der Stiftung auch attraktiv für die Kunstvermittlung und eine flankierende Sammlung der praktischen Kunstvermittlung dienlich sein. Erfahrungen und ein belastbares Netzwerk sowie schlüssige Projektkonzeptionen sind hierbei der Schlüssel des Erfolgs.
In diesem Zusammenspiel von Erfahrung mit Kunst und Stiftungen wie den rechtlichen Gegebenheiten spielt Spiegelberger Kunstkonzepte seine Stärke aus. Für die strategische Begleitung in der Stiftungszweckerfüllung kontaktieren Sie uns gerne.
Inhaltliche Leistungen in der Unterstützung der Stiftungszweckerfüllung
- Erarbeitung einer Förderrichtlinie im Sinne des Stiftungszwecks;
- Überprüfung der Satzungskonformität vor Zuwendungen oder bei Förderanträgen;
- Identifikation förderungswürdiger Stiftungspartner in der Kunstvermittlung;
- Vorbereitung von Auswahlverfahren für die Künstlerförderung;
- Begleitung der Auswahlverfahren und Identifikation passender Kooperations-Künstler;
- Entwicklung langfristiger und nachhaltiger Konzepte für die Künstlerförderung sowie in der Kunstvermittlung;
- Aufbau von Fundraising-Konzepten und deren Umsetzung und Begleitung;
- Netzwerkaufbau und -pflege zu Begünstigten sowie Zustiftern.
Zudem unterstützten wir Sie auf Wunsch bei der Besetzung Ihrer Stiftungsgremien. Unsere langjährige Erfahrung und das weitreichende Netzwerk in alle Segmente des Kunstmarktes, zu Künstlern, Kunsthistorikern, Museen, Kunstvereinen oder Fachjournalisten bietet für Ihre Stiftung die Option der Implementierung hochkarätiger Expertise aus allen Bereichen des Kunstbetriebs. Die Einbindung einer heterogenen Experten-Struktur in die eigenen Beratungsgremien optimiert die Chancen für kreative Impulse von innen heraus und stärkt die Reputation der Stiftung.
Optional ist auch die Einbindung der Spiegelberger Kunstkonzepte als juristische Person in den Stiftungsvorstand möglich. Als reguläres Vorstandsmitglied kann Spiegelberger Kunstkonzepte die Stiftung dann voll umfänglich aus diesem Gremium heraus verwalten.
Gerne stehen wir Ihnen als strategischer Partner auf dem Weg zur eigenen Kunststiftung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.